Inhalt

Die Teilnahme als Geschworene in einem Mafia-Prozess hielt Annie Laird zunächst für eine willkommen Abwechslung vom tristen Alltag, doch alsbald wird sie mit echten Problemen konfrontiert. Angehörige des Beschuldigten zwingen sie zur Manipulation der Verhandlung und drohen mit harten Strafen für sie und ihren Sohn…

Fazit

Wer noch einmal eine Demi Moore oder einen Alec Baldwin zu ihren besten Tagen sehen möchte, darf hier bedenkenlos reinschauen. Ist man allerdings auf der Suche nach einen packenden Gerichts-Thriller, sollte man sich vielleicht besser bei der Konkurrenz aus der Feder von Grisham und Konsorten umschauen.

Grundsätzlich war die Geschichte von „Nicht schuldig“ nicht schlecht erdacht, allerdings in ihrer Gesamtheit nicht unbedingt bahnrechend neuartig. Man hat alle Komponente irgendwo schon einmal gesehen – und meist sogar in einem ganz ähnlichen, mitunter vielleicht sogar spannender erzählten Konstrukt erlebt.

Der Film plätschert oftmals vor sich hin. Nie wirklich langweilig, aber auch nur selten richtig mitreißend. Immer wenn Moore und Schönling Baldwin aufeinander treffen, knistert die Stimmung, ansonsten schaltete das Geschehen mindestens einen Gang zurück und wurde streckenweise ziemlich beliebig, sprich austauschbar und uninspiriert.

Optisch gefiel der leichte Retro-Look seiner Entstehungsphase und gab keinen Grund zum Meckern. Vielleicht hätte man noch ein wenig mehr mit einem zeitgemäßen Soundtrack hantieren können, aber das war jetzt auch nicht sonderlich tragisch – schließlich haben wir hier nicht unbedingt einen leichtgängigen Spaß, sondern durchaus die Kategorie des ernstzunehmenden Thrillers vor uns.

Die Idee war nicht neu, die Umsetzung dafür solide und die Besetzung (inkl. nettem Gastauftritt von James Gandolfini) gefällig. „Nicht schuldig“ erfand das Rad nicht neu, war aber ein netter Zeitvertreib für Zwischendurch. Aus heutiger Sicht mögen einige Elemente etwas angestaubt und überholt erscheinen, dennoch kann man dem Titel grade in diesen Punkten einen gewissen Charme und Unterhaltungswert nicht absprechen.

Fotocopyright: Sony Pictures Entertainment Deutschland GmbH